Die Jagdreitabzeichen

Jagdreitabzeichen Stufe 1

In der Stufe 1 des Deutschen Jagdreitabzeichens geht es um grundlegende Kenntnisse für die Teilnahme an einer Jagd im springenden Feld. Außerdem soll der Bewerber die Eignung und Einsatzfähigkeit der Pferde beurteilen können und für sicherheitsorientiertes Verhalten und Vorgehen in Notsituationen geschult werden.

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:

  • ein Mindestalter von 12 Jahren
  • Vorbereitungslehrgang sowie Basispass Pferdekunde

Was wird verlangt?

1. Praktischer Teil:

  • Geordnetes Reiten in der Gruppe im Gelände, Gruppengalopp in mehreren Tempi (inkl. Jagdgalopp) und Überwinden von natürlichen Hindernissen

2. Stationsprüfungen:

Station 1

  • Grundkenntnisse in Pferdekunde und Pferdehaltung unter besonderer Berücksichtigung der Versorgung der Pferde, der Kondition und der Beurteilung des Allgemeinen Zustands an Stopps
  • Grundkenntnisse des Reitens inklusive Ausrüstung des Pferdes und Anzug des Reiters beim Jagdreiten
  • Grundkenntnisse des Reitens inkl. Ausrüstung des Pferdes und Reiters beim Jagdreiten

Station 3

  • Verhalten im Jagdfeld unter Berücksichtigung von Sicherheit und Tierschutz; Aufgaben der Funktionsträger, jagdliches Brauchtum (inkl. Etikette, Hornsignale, Hunderassen)
  • Aufgabe, Wesen und Verhalten der Hunde

Station 4

  • Richtiges Verhalten im Straßenverkehr und in Feld und Wald unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, Transport von Pferden, Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes.
  • Verhalten bei Unfällen

Wer hat bestanden?

Das Ergebnis muss in beiden Prüfungsteilen "bestanden" lauten. Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden. Über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission

Jagdreitabzeichen Stufe 2

In der Stufe 2 des Deutschen Jagdreitabzeichens werden die in der Stufe 1 erworbenen Kenntnisse vertieft. Außerdem werden grundlegende Fertigkeiten in der Planung einer Jagd vermittelt und die Absolventen sollen zum Einsatz als Pikör im Feld befähigt werden.

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:

  • ein Mindestalter von 14 Jahren
  • die bestandene Prüfung zum Jagdreitabzeichen Stufe 1
  • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang sowie
  • Teilnahme an fünf Schleppjagden, dokumentiert durch Unterschrift eines Meutehalters im DRFV

Was wird verlangt?

1. Praktischer Teil:

  • Vorstellen eines Pferdes auf dem Außenplatz
  • Verhalten im Jagdfeld (Sicherheitsbewusstsein beim Stelldichein und bei Stopps, Beherrschen des Pferdes beim Anlegen der Hunde)
  • Gruppengalopp im Gelände, dabei absolvieren eines Ausschnitts einer jagdlichen Hindernisstrecke in einer Gruppe hinter der Meute

2. Stationsprüfungen:

Station 1

  • wie Jagdreitabzeichen Stufe 1, aber vertiefend Meutewesen

Station 2

  • Planung von Schleppjagden und jagdlichen Ausritten unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Pferde in unterschiedlichem Gelände
  • gezielte Vorbereitung des Pferdes und des Reiters
  • Grundsätze der Auswahl der Strecke (inkl. Plätze für Stelldichein, Stopp und Halali, Aufbau der Hindernisse sowie Zuschauführung), jagdreiterliche Ethik
  • jagdreiterlicher Natur- und Umweltschutz, Schutzkategorien und Konsequenzen, Verfahren der Genehmigung von Schleppjagden und jagdlichen Ausritten
  • erforderliche Ordnungs- und Notdienste

Wer hat bestanden?

Das Ergebnis muss in beiden Prüfungsteilen "bestanden" lauten. Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden. Über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission.

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